FS Klassen

Gesetzliche Verordnungen

Neue Führerscheinklassen 2013:
In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU gelten seit dem 19. Januar 2013 neue Regelungen für den Führerschein. Die neuen Vorgaben gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt und für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 verlängert oder erteilt wurden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erworben wurden, bleiben unberührt.

 

Wir unterrichten:

A1   Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
A2  Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) 
B/BF17    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt). 
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") 
BE    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. 
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. 
     
     
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