A1 |
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Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. |
Mindestalter: 16 Jahre |
A2 |
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Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr
als 35 kW. |
Mindestalter: 18 Jahre |
A |
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20
Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) |
B/BF17 |
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht
mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über
750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt). |
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer
am "Begleiteten Fahren mit 17") |
BE |
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. |
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer
am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz
Führerscheinklasse B notwendig. |
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